FAQ's
1. Klinische Psycholog:innen? Psychotherapeut:innen? Psychiater:innen?
Klinische Psycholog:innen
Was machen Klinische Psycholog:innen?
Klinische Psycholog:innen absolvieren zunächst ein Universitätsstudium der Psychologie und anschließend eine umfassende postgraduelle Ausbildung. Ihr Tätigkeitsbereich ist im Psychologengesetz 2013 geregelt und umfasst:
- Klinisch-psychologische Diagnostik psychischer Störungsbilder
- Klinisch-psychologische Beratung
- Klinisch-psychologische Behandlung
Die klinisch-psychologische Behandlung ist – im Gegensatz zur Psychotherapie – nicht an eine bestimmte Therapieschule gebunden. Sie orientiert sich am aktuellen Stand der Wissenschaft und nutzt evidenzbasierte Methoden.
Wird klinisch-psychologische Therapie von der Krankenkasse rückerstattet?
Ja. Seit Anfang 2024 ist die klinisch-psychologische Therapie der Psychotherapie gleichgestellt. Dadurch kann sie bei den Krankenkassen zur Teilrefundierung eingereicht werden. (Für Details siehe Frage zur Refundierung.)
Unterliegen Klinische Psycholog:innen der Verschwiegenheitspflicht?
Ja. Als Klinische Psychologin unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht gemäß § 37 Psychologengesetz 2013.
Das bedeutet:
- Alle Inhalte unserer Gespräche sowie persönliche Informationen werden streng vertraulich behandelt.
- Die Verschwiegenheit gilt auch gegenüber Dritten, wie Angehörigen, Arbeitgebern oder Institutionen.
- Eine Weitergabe von Informationen erfolgt nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung.
Psychotherapeut:innen
Psychotherapeut:innen absolvieren eine mehrjährige Ausbildung, deren Rahmenbedingungen durch das Psychotherapiegesetz geregelt sind.
Seit 2024 wird die psychotherapeutische Ausbildung schrittweise an Universitäten überführt und damit auf ein akademisches Fundament gestellt. Die praktische und theoretische Ausbildung bleibt jedoch weiterhin umfassend und mehrjährig.
In Österreich gibt es derzeit 23 anerkannte Therapieschulen (z. B. Verhaltenstherapie, Systemische Therapie, Psychoanalyse), die jeweils eigene Methoden und theoretische Ansätze haben. Psychotherapeut:innen arbeiten entsprechend der Therapieschule, in der sie ausgebildet wurden.
Psychiater:innen
Psychiater:innen sind Ärzt:innen, die nach dem Medizinstudium eine Facharztausbildung für Psychiatrie absolvieren. Sie dürfen - im Gegensatz zu Klinischen Psycholog:innen und Psychotherapeut:innen - Medikamente verschreiben und medizinische Abklärungen durchführen.
2. Was ist das "richtige" für mich?
Die Zielgruppen von Klinischen Psycholog:innen und Psychotherapeut:innen überschneidet sich sehr stark. Dementsprechend ist es oft eine Entscheidung nach Themenschwerpunkt der Therapeut:innen oder Klinischen Psycholog:innen bzw. auch nach der Sympathie, bei welchem Menschen ich mich wohlfühle.
Beide Berufsgruppen befassen sich beispielsweise mit psychisch erkrankten Menschen, beziehungsweise Menschen mit psychischen Problemen. Psychisch erkrankt bedeutet, dass eine Person die Kriterien einer oder mehrerer Diagnosen erfüllt (unabhängig davon, ob eine „offizielle“ Diagnostik bereits vorab vorliegt), beispielsweise der Depression oder Angststörung.
Aber auch Personen, die nicht die Kriterien einer solchen Diagnose erfüllen, können eine klinisch-psychologische Behandlung zur Unterstützung aufsuchen, sei es bei:
- Stress oder belastende Lebensereignisse
- Lernschwierigkeiten in der Ausbildung/Studium etc.
- Schwierigkeiten oder Unzufriedenheit im Beruf
- Wunsch nach Neuorientierung
- Partnerschaftliche/Familiäre Krisen, Probleme, Konflikte,…
- Schlafschwierigkeiten
- ...
Oftmals kommen Klient:innen mit einem bestimmten Anliegen, welches sich im Laufe der Zeit auch ändern kann. Basis einer klinisch-pschologischen Behandlung ist dabei immer eine vertrauensvolle Arbeitsbeziehung, die essenziell für den weiteren Prozess ist. Gemeinsam werden Behandlungsziele gesteckt und der Fortschritt regelmäßig besprochen, Ziele bei Bedarf verändert oder neu gesetzt.
3. Kann ich eine klinisch-psychologische Behandlung bei der Krankenkasse einreichen?
Seit Anfang 2024 wird die klinisch-psychologische Therapie, gleichgestellt mit Psychotherapie, ebenfalls von der Krankenkasse teilrefundiert.
Der Berufsverband der Österreichischen Psycholog:innen berichtet dazu: „Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung leistet der Sozialversicherungsträger bei der Inanspruchnahme einer/eines Klinischen PsychologIn einen Kostenzuschuss. Kostenzuschüsse werden ab 1.1.2024 gewährt; Anträge dafür können auch nachträglich ab diesem Zeitpunkt von den KlientInnen eingereicht werden.“
Voraussetzung dafür ist, dass:
- Eine psychische Befindungsstörung vorliegt
- Spätestens vor der zweiten Therapieeinheit eine ärztliche Überweisung (z.B. durch Hausärzt:innen oder auch Fachärzt:innen wie Neurolog:innen oder Psychiater:innen) erfolgt
Damit können Sie meine Honorarnoten einreichen und bekommen, je nach Krankenkasse, unterschiedlich viel rückerstattet.
- Bei der ÖGK liegt der Kostenzuschuss aktuell (Stand Jänner 2025) für eine 60-minütige Einzeltherapie aktuell beispielsweise bei 33,70 €
- Bei der SVS für eine Einzeltherapie (ab 50 Minuten) bei 45,00 €
- Bei der BVAEB für eine Einzeltherapie (ab 50 Minuten) bei 48,80 €
Nach dem erstmaligen Einreichen der Honorarnoten mit der ärztlichen Bestätigung, sind dann erstmal zehn Behandlungseinheiten möglich, danach kann ein Antrag auf Verlängerung eingereicht werden.
Das klingt erstmal kompliziert, aber sollen Sie sich für eine klinisch-psychologische Behandlung bei mir entscheiden, nehmen wir uns natürlich auch die Zeit, das gemeinsam zu besprechen.
4. Wie läuft eine Klinisch-psychologische Behandlung ab?
Wenn Sie sich für eine klinisch-psychologische Behandlung bei mir interessieren, können Sie sich telefonisch oder per Mail ein Termin für ein unverbindliches Erstgespräch ausmachen. Das Erstgespräch findet vor Ort in der Praxis statt. Das Erstgespräch soll dazu da sein, sich gegenseitig kennenzulernen. Einerseits, damit ich mir ein Bild von Ihnen, der aktuellen Situation und Zielen machen kann und andererseits damit Sie für sich entscheiden können, ob Sie sich wohl und gut aufgehoben fühlen.
Darüber hinaus werden Rahmenbedingungen, organisatorische Angelegenheiten und weitere Vorgehensweise besprochen, sollten Sie sich dafür entscheiden, eine klinisch-psychologische Behandlung bei mir zu beginnen. Natürlich müssen Sie auch nicht sofort entscheiden, sondern können sich nach einem ersten Kennenlernen auch nochmals Zeit zum nachfühlen nehmen.
Das Erstgespräch ist dabei einmalig mit 80€/50min angesetzt. Jede weitere Einheit liegt bei 110€/50 min, einen Teil können Sie sich dabei aber von den Krankenkassen wiederholen (siehe Frage zur Teilrefundierung).
VERSCHWIEGENHEIT
Ihre persönlichen Anliegen und Informationen sind bei mir in sicheren Händen. Als klinische Psychologin unterliege ich einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht gemäß § 37 Psychologengesetz 2013. Das bedeutet, dass alle Inhalte unserer Gespräche sowie sämtliche Informationen, die Sie mir anvertrauen, vertraulich behandelt werden.
Diese Verpflichtung gilt auch gegenüber Dritten, wie Familienangehörigen, Arbeitgebern oder anderen Institutionen. Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung werde ich keinerlei Informationen weitergeben.
